Sachverständige kritisieren die Einkommensteuerreform
Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Reform der Einkommensteuer ist in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch von den Sachverständigen zum Teil stark kritisiert worden. Mehrere Sachverständige drängten in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Anhörung auf einen stärkeren Ausgleich inflationsbedingter Steuererhöhungen zur Vermeidung der Folgen der kalten Progression.
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren. Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ebenso angehoben werden wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird hingegen reduziert, der Pauschsteuersatz auf Minijobs wird angehoben.
Die Spitzenverbände der deutsche Wirtschaft begrüßten zwar die Verbesserungen bei den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Insgesamt bleibe der Gesetzentwurf jedoch hinter dem Anspruch einer echten Tarifreform weit zurück. Anders als in den vergangenen Jahren sei nicht einmal eine Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflation vorgesehen. Die Anpassungen bei der sogenannten „Reichensteuer“ beträfen überwiegend unternehmerische Einkommen.
Genauso argumentierte der Bund der Steuerzahler, der einen kompletten Abbau der kalten Progression und eine ausreichende Anpassung aller Tarifeckwerte forderte. Das Entlastungsvolumen werde höchstens sieben und nicht wie angekündigt zehn Milliarden Euro betragen. Es fehle auch der Ausgleich der kalten Progression. Für viele Einkommensgruppen werde es eine Mehrbelastung geben. „Der vorgelegte Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie“, urteilte der Bund der Steuerzahler.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisierte, die Entlastung der arbeitenden Mitte „fällt praktisch aus“. Um Spielräume für die Entlastung der arbeitenden Mitte zu schaffen, sollten Steuervergünstigungen und Subventionen abgebaut und die Effizienz von Staatsleistungen und Ausgabenprogrammen verbessert werden, empfahl das DIW.
Der Entwurf gleiche die erwartete Inflation nur zum Teil aus, bilanzierte das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Für 98 Prozent der Steuerpflichtigen bleibe die Entlastung hinter dem Ausgleich zurück. Professor Felix Bierbrauer (Universität zu Köln) erwartet, dass die geplante zweite Reichensteuerstufe (47 Prozent ab 280.000 Euro, mit Solidaritätszuschlag knapp 49,6 Prozent) voraussichtlich nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen wird. Wer aus politischen Gründen höhere Einkommen stärker belasten wolle, sollte daher zunächst bei den Gestaltungsmöglichkeiten ansetzen und nicht bei den Steuersätzen, so seine Empfehlung.
Die Bundessteuerberaterkammer erklärte, auch wenn die Einnahmesituation für den Fiskus gegenwärtig schwierig sei, sollte darauf geachtet werden, erfolgreiche Unternehmen nicht immer höher zu belasten und damit möglicherweise das Steuersubstrat für die Zukunft zu schwächen. Das geplante frühere Einsetzen des sogenannten. „Reichensteuersatzes“ von 45 Prozent sowie die Einführung eines „Superreichensteuersatzes“ von 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro „treffen erfolgreiche Unternehmer des deutschen Mittelstandes, die von der Politik angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der generell hohen Energie- und Arbeitskosten in Deutschland Erleichterungen erwarten und fordern, anstatt mit Gegenfinanzierungsmaßnahmen zusätzlich belastet zu werden“.
Nach Ansicht der Arbeitnehmerkammer Bremen ist ein völliger Ausgleich der kalten Progression aufgrund der Haushaltslage nicht abbildbar. Ein Entlastung kleiner Einkommen sei richtig, aber sie würden über eine Einkommensteuerreform nur unzureichend erreicht, weil sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen würden. Positiv bewertet wurde, dass wenigstens ein Teil der Entlastung innerhalb des Tarifs gegenfinanziert werde.
Professor Fritz Söllner (TU Ilmenau) vermisste den „großen Wurf“ in der Steuerpolitik mit umfassenden Entlastungen, die seit langem überfällig seien. Die hohe Steuerlast gehöre neben einer überbordenden Bürokratie, immer weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und einer zu teuren und zunehmend unzuverlässigen Energieversorgung zu den wichtigsten Standortnachteilen Deutschlands. Konkret kritisierte Söllner, dass die Erhöhung der Reichensteuer auch Personenunternehmen treffen werde, was für deren Investitionsneigung nicht gerade förderlich sein dürfte. Die kalte Progression werde nur zum Teil ausgeglichen. Den von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen „Tarif auf Rädern“ sah Söllner als „sehr sinnvoll und sehr notwendig“ an. Dieser Tarif war von der AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (21/8065(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression vorgeschlagen worden.
Auch Professor Ulrich van Suntum sprach von einem „Dokument der Mutlosigkeit und Halbherzigkeit“. Der Gesetzentwurf bringe weder eine nennenswerte Entlastung für die Steuerzahler, noch setze er Wachstumsimpulse. Van Suntum sprach sich auch für die komplette Abschaffung der Minijobs und der Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen aus. Er empfahl einen Wegfall von Reichensteuer und Solidaritätszuschlag sowie weitere Maßnahmen und zur Gegenfinanzierung eine einheitliche Mehrwertsteuer von 17,5 Prozent.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete in seiner Stellungnahme den aktuellen Grundfreibetrag als auch die für die kommenden beiden Jahre im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen als zu niedrig. Der Grundfreibetrag müsse 2027 mindestens 15.800 Euro betragen. Die steuer- und sozialrechtliche Privilegierung der Minijobs sollte nach Ansicht des DGB beendet werden, „ohne dass kleine Teilzeitarbeitsverhältnisse für Arbeitgeber attraktiver werden“.
Nach Auffassung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) wird die „kalte Progression“ mit den Gesetzesänderungen nicht ausgeglichen. Für Alleinstehende wie Familien steige die steuerliche Belastung bis 2028 auch an, wenn das Einkommen nur wie das Preisniveau steige. Dennoch wandte sich das Institut gegen kurzfristige weitergehende Entlastungsmaßnahmen, weil dadurch die Haushaltslage für Bund, Länder und Kommunen weiter verschärft werde.
Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion fordert eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes. Damit soll die bestehende Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder geschlossen werden. Dieser Forderung schlossen sich der DGB, das IMK sowie die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihren Stellungnahmen an.