04.11.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 889/2026

Ausweisung der Fördermittel für Gedenkstätten

Berlin: (hib/CHE) Eine getrennte Ausweisung der Bundesmittel nach NS- und SED-Aufarbeitung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption ist auch weiterhin nicht geplant. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8845(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8544(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Viele Einrichtungen in Ostdeutschland würden sowohl die Geschichte der staatlichen Verbrechen im Nationalsozialismus als auch in der SBZ (Sowjetische Besatzungszone) und DDR (unter anderem Justizgedenkstätten sowie ehemalige Konzentrationslager, die auch als Speziallager genutzt wurden) vermitteln. Weil die institutionell geförderten Einrichtungen Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung Sächsische Gedenkstätten und Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowohl an den Nationalsozialismus erinnerten als auch an die Verbrechen in der SBZ und DDR, könnten die Mittel für diese Stiftungen nicht einzelnen Verfolgungsbereichen zugeordnet werden, führt die Regierung aus. Zudem würden Projektmittel gemäß der Gedenkstättenkonzeption auf einen entsprechenden Antrag hin gewährt. Die daraufhin gegebenenfalls ausgereichten Summen für die NS- bzw. SED-Aufarbeitung seien somit auch vom Antragsaufkommen abhängig und könnten deshalb variieren.