Experten diskutieren über „Weideprämie“
Berlin: (hib/SKÖ) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes „für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen“ (21/8408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Fokus lag dabei auf der im Entwurf vorgesehenen Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der damit einhergehenden Streichung einer für 2027 geplanten bundesweiten Weideprämie.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die für 2027 geplanten Förderprämien für die saisonale Weidehaltung in konventionellen und ökologischen Milchviehbetrieben („Weideprämie“) sowie eine weitere Öko-Regelung zur innerbetrieblichen Verteilung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität zu streichen. „Zur Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie“ solle auf die Einführung zusätzlicher Öko-Regelungen für das letzte Jahr der laufenden Förderperiode verzichtet werden, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. Der aktuelle Förderzeitraum der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union läuft noch bis Ende 2027. Nach dem Ende der fünfjährigen Periode können sich Verpflichtungen und Auflagen für GAP-Programme ändern.
Der von der CDU/CSU-Fraktion als Einzelsachverständiger benannte Ministerialdirigent Anton Hübl sprach sich gegen die Einführung neuer Öko-Regelungen aus. In sechs Bundesländern, darunter Bayern, gebe es bereits eine Weideprämie. Diese sei auf regionale Verhältnisse zugeschnitten und so angelegt, dass Doppelförderung und Überschneidungen vermieden würden, die bei einer bundesweiten Regelung sicher auftreten würden. Zudem bräuchten Landwirte Planungssicherheit, weshalb man „keine Prämie für ein Jahr“ wolle, sagte der Sachverständige mit Blick auf den Ablauf der derzeitigen Förderperiode. Eine bundeseinheitliche Maßnahme für diesen kurzen Zeitraum sei für Verwaltung und Zahlstellen ein „irrsinniger Aufwand“. Länder mit eigener Weideprämie müssten diese außerdem weiterführen können. Andernfalls drohten Betriebe, die heute eine Prämie erhalten, künftig deutlich weniger Geld zu bekommen. Zusätzlichen Förderbedarf sah Hübl nicht: Die bestehenden Öko-Regelungen würden inzwischen „sehr gut angenommen“.
Höhere Standards für Tierwohl und Biodiversität könnten sich nur auf breiter Basis durchsetzen, wenn Erlöseinbußen und zusätzliche Kosten ausgeglichen würden, sagte die Einzelsachverständige Kirsten Wosnitza. Für weidehaltende Milchviehbetriebe bezeichnete sie die geplante Streichung der Weideprämie als „nicht nachvollziehbar“. Für Betriebe, die ihren Kühen schon heute Weidegang gewähren, aber von keinem Landesprogramm unterstützt werden, wäre die Prämie die erste bundesweite Anerkennung ihres Einsatzes für Tierwohl, Grünlanderhalt und Biodiversität gewesen - sowie ein Anreiz für andere Betriebe. Die neue Regelung führe zu „großer Verunsicherung und Vertrauensverlust“ unter Milchviehhaltern. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige verwies außerdem auf zusätzliche Kosten und Arbeit durch die Weidehaltung, die bislang nicht honoriert würden. Bereits ein oder zwei Förderjahre würden zeigen, dass Weidehaltung „politisch nicht nur gewollt ist, sondern auch finanziell hinterlegt wird“.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), vertreten von Viktoria Gaul, lehnte die Streichung der beiden Öko-Regelungen als „agrarpolitischen Rückschritt“ ab. Der Anteil der Milchkühe mit Weidezugang sei von 42 Prozent im Jahr 2009 auf rund 30 Prozent im Jahr 2019 gesunken, die Mehrkosten der Weidehaltung lägen bei rund 400 Euro je Kuh. Das „Hin und Her rund um die Weideprämie“ habe in den Betrieben für Verunsicherung gesorgt. Die Aufgabe der Weidehaltung sei zudem meist unumkehrbar. Deshalb sei es wichtig, „zwei, drei Jahre ins Land ziehen zu lassen“. Mit Blick auf die bereits bestehenden Prämien in einigen Bundesländern schlug die Sachverständige vor: Eine bundesweite Regelung könne als Basis dienen, die die Länder mit eigenen Programmen ergänzen.
Phillip Brändle vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) betonte die Bedeutung von Weidehaltung für die Biodiversität. Ein Kuhfladen sei ein „Hotspot für Insekten“, führte er etwa an. Vor diesem Hintergrund machte auch er auf den Rückgang von Weideflächen aufmerksam. Der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige erinnerte daran, dass der Bundestag die Öko-Regelungen 2024 beschlossen und ihre Einführung später auf 2027 verschoben habe. Eine Streichung würde diese Beschlüsse sowie die Zusicherung von Planungssicherheit unglaubwürdig erscheinen lassen. Sie widerspreche außerdem dem Koalitionsvertrag, der die Förderung der Weidetierhaltung vorsehe. Die Begründung der Streichung mit bürokratischem Aufwand hielt Brändle für wenig stichhaltig. Schließlich falle dieser nur bei Betrieben an, die die freiwilligen Regelungen beantragen. Ohne die neuen Öko-Regelungen fehle der Ausgleich für die seit 2023 abgeschwächten Umweltauflagen der GAP. Das schwäche die ökologische Wirksamkeit der GAP, während bereits über die nächste Förderperiode verhandelt werde.
Zustimmung fand das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung bei den Freien Bauern Deutschland, vertreten von Frieda Salzwedel. Die von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige hielt den Verzicht auf die zusätzlichen Öko-Regelungen für „sachgerecht“. Andernfalls müssten für ein Jahr neue Förderbedingungen umgesetzt, Antragsverfahren angepasst und Kontrollen eingerichtet werden. Das Vorhaben zeige, dass der Gesetzgeber auf bürokratische Pflichten verzichte, wenn Aufwand und Nutzen nicht im Verhältnis stünden. Insgesamt bewerteten die Freien Bauern den Entwurf als „ersten Schritt“. Die Ursachen des Verwaltungsaufwands blieben davon jedoch weitgehend unberührt. Weitere Forderungen lauten demnach unter anderem Bagatellgrenzen für Sanktionen und eine Steuerbegünstigung für Agrardiesel.
Uta Stenzel vom Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverband (DEHOGA) äußerte sich nicht zu der geplanten Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes. Stattdessen bezog sich die von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige auf die ebenfalls im Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau vorgesehene Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Sie forderte demnach, die Pflicht, Unternehmen bei bestimmten lebensmittelrechtlichen Verstößen namentlich zu nennen, aus dem LFGB zu streichen. Damit schloss sich der DEHOGA einer Forderung des Bundesrates an.