Grüne fordern Abbau bürokratischer Hürden für Nutzhanf-Anbau
Berlin: (hib/SKÖ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Entbürokratisierung des Nutzhanf-Anbaus vorantreiben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Abbau bürokratischer Hürden für Nutzhanf“ (21/8942(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Anbaufläche für Nutzhanf sei nach einem stetigen Zuwachs zuletzt wieder rückläufig gewesen, heißt es darin. Das führt die Fraktion auf rechtliche und bürokratische Regularien zurück, die für Landwirte Rechtsunsicherheit bedeuten würden.
Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf etwa den Wegfall der sogenannten Missbrauchsklausel vor. Bisher ist der Verkehr mit Nutzhanf nur erlaubt, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Deshalb könne der Handel auch dann strafbar sein, obwohl der THC-Wert von 0,3 Prozent eingehalten wird. Seit Konsumcannabis legal erhältlich ist, so argumentiert die Grünen-Fraktion, gebe es jedoch praktisch keinen Grund mehr, Nutzhanf zu missbrauchen. Im Weiteren soll der THC-Grenzwert für Hanf, der nicht für Lebensmittel bestimmt ist, von 0,3 auf ein Prozent steigen. Da der THC-Gehalt mit den Wetterverhältnissen schwanke, gehe mit der bestehenden Regelung ein Risiko für Landwirte einher: Die „nachträgliche Aberkennung des Nutzhanfcharakters der Ernte“ bedeute einen hohen finanziellen Schaden. Im Sinne des Tierschutzes werde es verboten, Blätter und Blüten an Tiere zu verfüttern.