Folgen der Neuregelung der Schiffsbesetzungsverordnung
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung möchte nach eigenen Angaben mit der Neuregelung der Schiffsbesetzungsverordnung einen Anstieg der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für Ausbildungsanfänger und Absolventen deutscher Seefahrtschulen erreichen. Es würden aufgrund des Fachkräftemangels in der internationalen Seeschifffahrt keine negativen Auswirkungen durch die Neuregelung auf die Aufstiegsmöglichkeiten von EU-/EWR-Nachwuchskräften erwartet, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8861(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8514(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Infolge der Neuregelung können Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitän eines Schiffes unter deutscher Flagge eingesetzt werden. Bislang musste der Kapitän EU- oder EWR-Bürger sein. Die Neuregelung verpflichtet die Reedereien zugleich, bei Einsatz eines Kapitäns aus einem Drittstaat eine bestimmte Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze und Stellen für Jungoffiziere zu schaffen.
Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen von Seeleuten aus Drittstaaten erfolge in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) sowie der Richtlinie (EU) 2022/993 des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten, heißt es in der Antwort weiter. Für eine Anerkennung von Befähigungszeugnissen sei eine Kooperationsvereinbarung zwischen betroffenen Flaggenstaaten vorgesehen.
Aufgrund der international durch das STCW-Übereinkommen einheitlich geregelten Anerkennungsverfahren und Mindestausbildungsstandards erfolge „keine zusätzliche fachliche Prüfung der Befähigung im Verfahren“, schreibt die Bundesregierung. Die Gleichwertigkeit der Befähigung sei durch das STCW-Übereinkommen sichergestellt und werde durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) überwacht.