06.11.2026 Gesundheit — Antwort — hib 907/2026

Niedrigschwellige Hilfe für Personen mit Pflegebedarf

Berlin: (hib/PK) Die alltägliche Unterstützung durch Nachbarn, Ehrenamtliche oder familiäre Netzwerke ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in der häuslichen Umgebung. Einzelhelfer sowie ehrenamtliche Organisationen könnten niedrigschwellige Unterstützung gegebenenfalls auch preisgünstiger anbieten, als dies professionellen Akteuren möglich sei, heißt es in der Antwort (21/8859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8326(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Von günstigeren Preisen profitierten insbesondere die pflegebedürftigen Personen, da diese Leistungen sodann in höherem Umfang bezogen beziehungsweise die Eigenanteile reduziert werden könnten. Einsparungen für die Pflegekassen ergäben sich aufgrund des gedeckelten Leistungsbetrags in der Regel nicht.

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthalte mehrere Punkte zur Stärkung niedrigschwelliger Angebote. Hierzu gehörten etwa die Anhebung des Leistungsbetrags, der für eine niedrigschwellige Unterstützung zur Verfügung stehe, die Einführung bundeseinheitlicher Anerkennungskriterien für Einzelhelfer oder verbesserte Fördermöglichkeiten ehrenamtlicher Unterstützungsstrukturen.