08.10.2021 Gesundheit — Antwort — hib 1054/2021

Formale Voraussetzungen für Intensivbetten

Berlin: (hib/PK) Die Einordnung als Intensivbett setzt nach Angaben der Bundesregierung bestimmte formale Kriterien voraus. Damit eine intensivmedizinische Behandlungskapazität im DIVI-Intensivregister als Intensivbett erfasst werde, müsse sie einer bestimmten Versorgungsstufe zugeordnet werden können, heißt es in der Antwort (19/32568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion.

Jede dieser Versorgungsstufen erfordere eine Beatmungsmöglichkeit. Eine Differenzierung zwischen Intensivbetten und Intensivbeatmungsbetten existiere somit nicht.