15.10.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1061/2021
Keine Korrekturbitten des BMJV im Dezember 2019
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Dezember 2019 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32581) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32424). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV, welches Teil der Leitungseinheit Kommunikation sei.