Rechnungshof kritisiert Bundeswehr IT-Projekte
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat den Ergänzungsband zu den „Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ als Unterrichtung (20/1250) vorgelegt. Mit dem Band wird der im Dezember vorgelegte Hauptband (20/180) um seitdem festgestellte Prüfergebnisse ergänzt und aktualisiert.
Kritisch betrachten die unabhängigen Rechnungsprüfer unter anderem diverse IT-Projekte der Bundeswehr. Schwere Planungsfehler sieht der Hof beispielsweise beim Cyber-Abwehrzentrum der Bundeswehr, für das bislang mehr als 60 Millionen Euro ausgegeben worden seien. Trotz eines beschleunigten Verfahrens für eine zumindest teilweise Einsatzbereitschaft sei das Cyber-Lagezentrum bisher nicht wie vorgesehen für Einsätze nutzbar. Ob und wann dies der Fall sein werde, sei offen. Aus der Sicht der Rechnungsprüfer muss das Bundesverteidigungsministerium nun prüfen, „ob es das Cyber-Lagezentrum gegenüber anderen Projekten priorisieren will“. Andernfalls schlägt der Hof vor, das IT-Projekt zum Cyber-Lagezentrum nicht fortzusetzen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sieht der Rechnungshof Nachbesserungsbedarf bei der Steuerung von Projekten im Bereich Energieforschung. Das Ministerium habe jährlich 500 Millionen Euro für Energieforschung ausgegeben, „ohne ausreichend zu wissen, ob, wann und wie die Ergebnisse aus dem Energieforschungsprogramm zum Gelingen der Energiewende beitragen“. Grund dafür sei, dass das Forschungsprogramm nicht gezielt auf die Marktreife der Forschungsergebnisse ausgerichtet worden sei, bemängeln die Prüfer.
Weitere Prüfergebnisse betreffen Mängel bei der Korruptionsprävention im Bundesamt für Soziale Sicherung und in einem Beschaffungsamt des Bundesministeriums für Verteidigung, Mitnahmeeffekte beim Kindergeld für volljährige Kinder und mangelnde Transparenz über die vom Bund errichteten Stiftungen.
Wie der Hof ausführt, sind die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag. Für das Haushaltsjahr 2020 sind die Bemerkungen 2021 maßgeblich.