14.04.2022
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 175/2022
Kein Meldeverfahren bei Gain-of-Function-Forschung
Berlin: (hib/DES) Die Bundesregierung sieht bei Gain-of-Function-Experimenten keinen Bedarf nach einem spezifischen Meldeverfahren oder staatlichen Kontrollen. Dies erklärt sie in einer Antwort (20/1368(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (20/1147(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) und das Gentechnikrecht regelten eine Kontrolle „von biologischen und gentechnischen Anlagen sowie gentechnischen Arbeiten“ hinreichend.