Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg zur Verlängerung der bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3714), mit dem die Regelungen um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden sollen.
Der Vorlage zufolge wurde mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 sichergestellt, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, ohne die die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen gehe, sollten diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich gezeigt, dass die Regelungen des Gesetzes nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten. Um auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung des Planungssicherstellungsgesetzes nicht nur die bisherigen Regelungen des Gesetzes fortzuführen, „sondern für die jeweiligen Fachbereiche passende dauerhafte Anschlussregelungen zu entwickeln und zugleich weiter Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten“, bestehe die dringende Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetz zu verlängern.