30.11.2022
Recht — Antwort — hib 712/2022
Keine Daten zur selbstständigen Einziehung
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zur selbstständigen Einziehung gemäß Paragraf 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuchs vor. Das schreibt sie in einer Antwort (20/4615) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4285). Die Anzahl der Strafverfahren, in denen eine Einziehung nach Paragraf 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches angeordnet wurde, werde in den Statistiken nicht gesondert ausgewiesen. Weitere Angaben zu erfragten Details dieser Einziehungen macht sie daher nicht.