14.12.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 744/2022

Linke fragt nach Lösung der Schuldenkrise im globalen Süden

Berlin: (hib/VOM) Nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Lösung der Schuldenkrise im globalen Süden und zur Beteiligung privater Gläubiger an Schuldenerlassen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/4853). Sie verweist darauf, dass sich die Verschuldungssituation über die letzten drei Jahre in vielen Ländern dramatisch verschärft habe. Seit 2020 mahnten der Internationale Währungsfonds und die Weltbank an, dass die Maßnahmen der G-20-Staaten, also der führenden Industrie- und Schwellenländer, nicht ausreichten, um die Schuldenkrise bald zu lösen und warnten vor einem „wirtschaftlichen Kollaps“ und einer „humanitären Katastrophe“.

Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, was sie unternommen hat, um eine „Initiative für ein kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren, das alle Gläubiger miteinbezieht und Schuldenerleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen umsetzt“, zu unterstützen. Auch soll die Regierung sagen, was sie bis Mitte 2023 plant, um diesem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel nachzukommen. Die Fraktion interessiert, wie die Regierung private Gläubiger an Schuldenerlassen beteiligen will und erkundigt sich, inwiefern die fehlende Beteiligung privater Gläubiger bei den Verhandlungen der sieben führenden demokratischen Staaten (G7) unter deutscher Präsidentschaft eine Rolle gespielt hat.

Gefragt wird zudem nach anderen Möglichkeiten, um Schuldnerländer in Konfrontation mit unkooperativen Gläubigern politisch, technisch oder finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten erfahren, welche Umwandlungen bilateraler Schulden seit Regierungsantritt in die Wege geleitet wurden und warum die Ermächtigung zum Forderungsverzicht im Bundeshaushalt bislang nie vollständig ausgeschöpft wurde. Dieser Ermächtigung zufolge kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses mit einem Schuldnerland unter bestimmten Bedingungen einen Forderungsverzicht aus der Finanziellen Zusammenarbeit von bis zu 150 Millionen Euro vereinbaren.

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