06.03.2023 Finanzen — Antwort — hib 166/2023

1.710 Arbeitgeber in Schleswig-Holstein vom Zoll überprüft

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 1.710 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (1.641) gestiegen, geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5305) hervor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 in Schleswig-Holstein Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr 566.155 Euro betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt. Die Zahl der in den operativen Einheiten der FKS in Schleswig-Holstein tätigen Mitarbeiter wird mit 271 angegeben.

In der Vorbemerkung zu Antwort würdigt die Regierung die Arbeit der FKS, die „durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht“ habe.

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