11.04.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 251/2023

Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ (20/6314) ein Verbot für sogenannten Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer auf den Weg gebracht. Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak, E- Zigaretten sind allerdings nicht von dem neuen Verbot betroffen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 20. April 2023, ohne Aussprache an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

Mit der Gesetzänderung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft treten soll. Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Entwurf.

Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten, zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.

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