04.05.2023 Recht — Antwort — hib 329/2023

Ermittlungen zu Nord Stream-Anschlägen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/6460) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6083) Auskunft zu den Ermittlungen zum Anschlag auf die Nord Stream-Leitungen. Unter anderem schreibt die Bundesregierung, dass die Ermittlungen des Generalbundesanwalts nicht wie von den Fragestellern angegeben vom Bundesminister der Justiz angeordnet, sondern von Amts wegen eingeleitet worden seien.

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