04.05.2023
Recht — Antwort — hib 329/2023
Ermittlungen zu Nord Stream-Anschlägen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/6460) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6083) Auskunft zu den Ermittlungen zum Anschlag auf die Nord Stream-Leitungen. Unter anderem schreibt die Bundesregierung, dass die Ermittlungen des Generalbundesanwalts nicht wie von den Fragestellern angegeben vom Bundesminister der Justiz angeordnet, sondern von Amts wegen eingeleitet worden seien.