14.06.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 431/2023

Folgen des Gebäudeenergiegesetzes für Bildungseinrichtungen

Berlin: (hib/CHA) Die CDU/CSU-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie sich die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Wissenschaft und Forschung auswirkt. In einer Kleinen Anfrage (20/7114) wird unter anderem danach gefragt, in wie vielen Gebäuden von Hochschulen, Studentenwohnheimen, Mensen und Studierendenwerken sowie Instituten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den kommenden zwei Jahren Heizungen ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, welcher Investitionsbedarf in die genannten Liegenschaften erforderlich werden könnte, um die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen und welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der beschlossene Gesetzentwurf hierfür vorsieht.

Die Bundesregierung hatte die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 beschlossen. Demnach müssen ab Januar 2024 grundsätzlich alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hat sich inzwischen auf Änderungen an dem Gesetzentwurf verständigt und angekündigt, diesen zeitnah im Bundestag einbringen zu wollen.

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