20.06.2023 Verkehr — Antwort — hib 459/2023

Keine Aufnahme der Ostbahn in Transeuropäisches Verkehrsnetz

Berlin: (hib/HAU) Bei der sogenannten Ostbahn (Strecke Berlin - Küstrin-Kietz - Bundesgrenze D/PL) handelt es sich um eine Nahverkehrsstrecke, „welche nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung den Verkehrsbedarfen gerecht wird“. So heißt es in der Antwort der Regierung (20/7156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6747). „Bislang konnte das Projekt mangels Wirtschaftlichkeit für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr nicht in den Bedarfsplan als Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz aufrücken“, schreibt die Regierung. Eine für diese Zwecke mit Kosten-Nutzen-Analyse belegte Wirtschaftlichkeit und eine gesicherte Finanzierung seien zentrale Anforderungen für die Realisierung von Projekten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Ohne das Vorliegen dieser Voraussetzungen könne die Bundesregierung einer Aufnahme des Projekts in das TEN-V derzeit nicht zustimmen.

Für eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) fehle nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin die Nachfrage im Schienenpersonenfernverkehr beziehungsweise im Schienengüterverkehr. „Sollte ein Ausbaubedarf für den Nahverkehr bestehen, kann dieser durch die Länder Berlin und Brandenburg entsprechend der grundsätzlichen Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr realisiert werden“, heißt es in der Antwort.

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