Auskunft über Personal in Finanzämtern und Betriebsprüfungen
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/7292) auf eine Kleine Anfrage (20/7109) der Fraktion Die Linke Auskunft über den Personalbestand in Finanzbehörden. Allerdings weist die Regierung darauf hin, dass nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes die Durchführung des Besteuerungsverfahrens in der Zuständigkeit der Länder liege.
Den Daten in der Antwort zufolge waren zum Stichtag 31.12.2022 in deutschen Finanzämtern 97.603,24 Vollzeitquäivalente beschäftigt, etwas mehr als ein Jahr zuvor (97.188,75). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seinen Personalbestand in diesen Zeitraum von 1.906,1 auf 1.957,4 erhöht.
Die Zahl der nicht besetzten Planstellen hat sich im Jahr 2022 den Angaben zufolge in den Finanzämtern von 7.363,37 auf 6.956,11 verringert, beim BZSt von 349,9 auf 302,6.
Leicht verringert hat sich die Zahl der Betriebsprüfer. Die festgestellten Mehrsteuern aus Betriebsprüfungen sanken von insgesamt 13,1 im Jahr 2021 auf 10,8 Milliarden Euro 2022.