02.08.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 582/2023

Bund hat keine Kenntnis über Gebäudebestand von Sportstätten

Berlin: (hib/EMU) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in Deutschland oder über den diesbezüglichen Gebäudebestand vor. Das geht aus einer Antwort (20/7880) auf eine Kleine Anfrage (20/7734) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Zuständigkeit für deren Unterhaltung und Betrieb als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge obliege den Ländern, schreibt die Bundesregierung.

Die Abgeordneten hatten nach den Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gefragt. Hierzu antwortet die Bundesregierung, dass die geplante Novelle des GEG keine Vorgaben für Investitionen mache, die über den Einbau einer neuen Heizung hinausgehen. Daher würden hierzu keine Kostenabschätzungen durchgeführt. Der Investitionsbedarf für eine neue Heizungsanlage hänge von den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab und könne nicht pauschal angegeben werden, heißt es in der Antwort weiter.

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