04.08.2023 Kultur und Medien — Antwort — hib 586/2023

Nebentätigkeiten von ZDF-Mitarbeitern

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine Angaben zur Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten von ZDF-Mitarbeitern für Bundes- und Landesministerien mit dem Mitarbeiterkodex des Senders. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/7877(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit Verweis auf die nicht vorhandene Fachaufsicht auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Das Zweite Deutsche Fernsehen sei eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, unterliege der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und habe das Recht zur Selbstverwaltung. Der Bundesregierung obliege weder eine Fach- noch eine Rechtsaufsicht über das ZDF, heißt es in der Antwort. Bei der Ausübung des Selbstverwaltungsrechts werde der Sender durch den Fernsehrat und den Verwaltungsrat kontrolliert.