04.08.2023 Kultur und Medien — Antwort — hib 586/2023

Nebentätigkeiten von ZDF-Mitarbeitern

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine Angaben zur Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten von ZDF-Mitarbeitern für Bundes- und Landesministerien mit dem Mitarbeiterkodex des Senders. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/7877) mit Verweis auf die nicht vorhandene Fachaufsicht auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7721) mit.

Das Zweite Deutsche Fernsehen sei eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, unterliege der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und habe das Recht zur Selbstverwaltung. Der Bundesregierung obliege weder eine Fach- noch eine Rechtsaufsicht über das ZDF, heißt es in der Antwort. Bei der Ausübung des Selbstverwaltungsrechts werde der Sender durch den Fernsehrat und den Verwaltungsrat kontrolliert.

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