16.08.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 601/2023

Umgang mit verwaisten Konten

Berlin: (hib/SCR) Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können, kann die Bundesregierung noch keine genaueren Angaben machen. Sie habe sich des Vorhabens angenommen, die Federführung liege beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, heißt es einer Antwort (20/8012) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7792). „Es sind viele Themenstellungen betroffen, wie beispielsweise die Nutzung der Guthaben auf nachrichtenlosen Konten. Die Prüfung der Bundesregierung dauert an“, heißt es weiter.

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