29.08.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 617/2023

Bundesregierung gibt Auskunft zu Kapazitätsrecht

Berlin: (hib/BAL) In ihrer Antwort (20/8057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7919) gibt die Bundesregierung Auskunft zu Planungen über mögliche Weiterentwicklungen des Kapazitätsrechts. Dieses legt fest, dass an Universitäten auf Personalzuwächse sofort mit einer Erhöhung der aufzunehmenden Studentinnen und Studenten zu reagieren ist.

Unter anderem schreibt die Bundesregierung: „Es gibt derzeit keine spezifischen Pläne der Bundesregierung zur Änderung der rechtlichen Ausgestaltung des Kapazitätsrechts in Form des Staatsvertrags der Länder über die Vergabe von Studienplätzen, der Kapazitätsverordnungen der Länder sowie weiterer Länderbestimmungen. Der im Koalitionsvertrag verankerte Prozess ist ergebnisoffen.“

Marginalspalte