27.11.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 888/2023

Weiterbildung durch externe Träger

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9437) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8881) die Praxis der Weiterbildungsfinanzierung externer Träger durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) der BA erlaubten den Trägern auch in herausfordernden Zeiten eine flexible Reaktion auf neue Umstände, schreibt die Regierung. Mehraufwände könnten durch die Träger unter Angabe nachvollziehbarer Nachweise und Gründe bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens in die Maßnahmekostenkalkulation eingepreist werden. Ein B-DKS lege keinen kalkulatorischen Höchstwert fest, der eingehalten werden müsse. „Kommt ein Träger im Rahmen seiner Maßnahmekonzeption und -kalkulation zu einem Kostensatz, der den geltenden B-DKS übersteigt, kann die Maßnahme weiterhin zugelassen werden. Die fachkundige Stelle muss bei einer Überschreitung des B-DKS zusätzlich zur Prüfung der regulären Zulassungsvoraussetzungen das Vorliegen besonderer Aufwendungen prüfen“, heißt es in der Antwort weiter.

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