21.02.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 93/2024

Abgeordnetenbestechung: Verschärfung vorgeschlagen

Berlin: (hib/SCR) Die Ampel-Koalition will die Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten verschärfen. Ein von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf (20/10376) sieht dazu vor, die „unzulässige Interessenvertretung“ unter Strafe zu stellen.

Die Vorlage soll am Donnerstagabend, 22. Februar 2024, in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Rechtsausschuss terminierte in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf auf Mittwoch, 13. März 2024, von 11.00 bis 13.00 Uhr.

Nach dem Entwurf soll ein Abgeordneter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn der Abgeordnete für sich oder einen Dritten einen „ungerechtfertigten Vermögensvorteil“ fordert oder annimmt beziehungsweise sich versprechen lässt, um Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten „während seines Mandates“ durch Handeln oder Unterlassen wahrzunehmen. Gemeint ist damit laut Begründung etwa die Einflussnahme auf Bundesministerien und Behörden. Umgesetzt werden soll die Regelung in einem neuen Paragraf 108f Strafgesetzbuch.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Koalition laut Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgeordnetenbestechung, die in Paragraf 108e Strafgesetzbuch geregelt ist. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Beschluss vom 5. Juli 2022 (StB 7-9) festgehalten, dass sich die Strafbarkeit der entgeltlichen Vertretung von Interessen „bei der Wahrnehmung des Mandats“ auf „das Wirken [...] im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen [...]“ beschränke. Tätigkeiten außerhalb davon seien selbst dann nicht davon erfasst, „wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt“, wie in der Begründung ausgeführt wird.

Aus Sicht der Koalition ist dieses Verhalten aber „strafwürdig“. Mandatsträger verfügten aufgrund ihrer Stellung häufig über „besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen“. Damit bestehe ein Risiko der „Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten“ und einer „Verquickung von monetären Interessen und dem Mandat“, schreibt die Koalition. „Wenn Mandatsträger die ihnen im Interesse des Allgemeinwohls anvertraute Position durch Einflusshandel derart zum eigenen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger unterlaufen“, heißt es weiter.

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