18.03.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 161/2024

Union fordert Verlängerung für Corona-Hilfen-Abrechnungen

Berlin: (hib/EMU) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/10615) auf, die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen vom 31. März 2014 bis zum 31. Dezember zu verlängern. Die Bewilligungsstellen der Länder seien schon heute nicht in der Lage, die Vielzahl von Schlussabrechnungspaketen abzuarbeiten. „Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind nach Kenntnis der Antragsteller bundesweit nur rund 15 Prozent, circa 60.000 beschieden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.

Unternehmen, die während der Corona-Pandemie mit Wirtschaftshilfen unterstützt worden waren, müssten nach Auslaufen der Programme bis zum 31. März 2024 alle für die Schlussabrechnung erforderlichen Unterlagen einreichen.

Des Weiteren wollen die Abgeordneten, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen ist und Unternehmen sowie prüfenden Dritten bei Rückfragen eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen eingeräumt wird.

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