28.03.2024 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 197/2024

Bericht zu sicheren Herkunftsstaaten

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/10750) liegt deren „vierter Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten“ vor. Laut Asylgesetz hat die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre zu berichten, ob die Voraussetzungen für die Einstufung dieser Staaten als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen.

Sichere Herkunftsstaaten sind dem Bericht zufolge „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die widerlegliche Vermutung besteht, dass dort weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet und dem betroffenen Ausländer damit kein ernsthafter Schaden droht“. Danach gelten neben den EU-Staaten auch die in Anlage II des Asylgesetzes genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten. „Dazu gehören seit 1993 die Staaten Ghana und Senegal. Die Staaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien zählen seit 2014, Albanien, Kosovo und Montenegro seit 2015 dazu“, wie in der Vorlage ausgeführt wird.

Danach besteht die „widerlegliche Vermutung“, solange die von einem Ausländer angegebenen Tatsachen und Beweismittel nicht die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung im als sicher eingestuften Herkunftsstaat doch verfolgt wird oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des Paragraphen 4 des Asylgesetzes droht. Der unbegründete Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat sei grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen. Bei der Ablehnung eines Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ werde das Verfahren erheblich beschleunigt.

Die genannten sicheren Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien erfüllen der Unterrichtung zufolge nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin die Voraussetzungen für eine solche Einstufung. Allerdings mache die Situation sowohl in Ghana als auch Senegal eine aufmerksame Beobachtung erforderlich, heißt es in dem Bericht weiter. Wie darin zugleich dargelegt wird, bestehen unabhängig von diesem Bericht „innerhalb der Regierungskoalition unterschiedliche Auffassungen zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten“.

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