28. September 2026 Presse

Wochenzeitung „Das Parlament“ zu 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Voßkuhle sieht Vertrauen der Bevölkerung als „das Kapital des Gerichts“

Interview der Wochenzeitung „Das Parlament“
 
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle sieht im Vertrauen der Bevölkerung die Grundlage für die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts. „Der entscheidende Maßstab ist das Vertrauen in der Bevölkerung“, sagte Voßkuhle in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ zum 75-jährigen Bestehen. „Das Vertrauen ist das Kapital des Gerichts, das schützt auch das Gericht.“ Das Bundesverfassungsgericht könne nur agieren und seine Entscheidungen würden nur umgesetzt, wenn es dieses Kapital nicht verspiele.

Die Qualität und Schnelligkeit der Entscheidungen beeinflussten dieses Vertrauen, sagte Voßkuhle. Besonders wichtig sei heute die Kommunikation mit der Öffentlichkeit: „Man muss erklären, was man als Gericht macht, wie man arbeitet, wo die Probleme sind, damit die Menschen sich selbst ein Bild machen können.“

Schwierigkeiten erwartet Voßkuhle bei künftigen Wahlen von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Angesichts des vielschichtigeren Parteienspektrums und der Polarisierung rechne er damit, dass die bisherige informelle Aufteilung der Richterstellen zwischen einem konservativen und einem eher liberalen Lager so nicht mehr funktioniere. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat lasse sich nicht mehr so leicht organisieren. „Die Politik muss hier neue Wege finden“, sagte Voßkuhle: „Der Fall Brosius-Gersdorf vermittelt einen Eindruck, was uns erwartet.“

Mit Blick auf die Geschichte des Gerichts betonte Voßkuhle, das „Wunder von Karlsruhe“ sei vor 75 Jahren noch nicht absehbar gewesen. Das Gericht habe sich seine Stellung über viele Jahre selbst erarbeitet. Seine vielleicht größte Leistung sei die Etablierung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, „gerade auch in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik“.

Hinweis: Die Wochenzeitung „Das Parlament“ widmet sich in einer Themenausgabe, die am 5. Oktober 2026 erscheint, mit der Geschichte und dem Wirken des Karlsruher Verfassungsorgans. Weitere Themen der Ausgabe sind unter anderem das komplizierte Verhältnis von nationaler und europäischer Rechtsprechung, die Diskussion zur Resilienz der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern sowie der Reformdruck, unter dem die Justiz in Zeiten der Digitalisierung steht.

Das Interview im Wortlaut (Online-Veröffentlichung am 25. September 2026):
 
Das Parlament: 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Was hat dieses Gericht für die Bundesrepublik geleistet, was das Grundgesetz allein nicht hätte leisten können?

Andreas Voßkuhle: Das Grundgesetz als solches ist zunächst einmal ein Text, der mit Leben erfüllt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine zentrale Rolle übernommen. Seine vielleicht größte Leistung ist die Etablierung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gerade auch in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik.

Das Parlament: Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert demokratisch legitimierte Mehrheiten und kann Entscheidungen des Gesetzgebers verwerfen. Woher bezieht es dafür seine Autorität?

Voßkuhle: Das ist eine der Gretchenfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt. Im Fall des Bundesverfassungsgerichts legitimiert die Verfassung selbst das Gericht zur Normenkontrolle. Das Gericht ist nicht frei darin zu entscheiden, was es entscheiden will, sondern muss die Fälle entscheiden, die ihm zulässigerweise vorgelegt werden.

Das Parlament: Die Legitimation durch das Grundgesetz ist das eine. Wie hat sich das Gericht darüber hinaus seine Autorität in der Praxis erarbeitet?

Voßkuhle: Das war ein langer Prozess: Das „Wunder von Karlsruhe“ war vor 75 Jahren noch nicht absehbar. Das Gericht hat sich seine Stellung über viele Jahre selbst erarbeitet. Die erste Richtergeneration war ein Glücksfall: starke Persönlichkeiten, geeint durch die Erfahrungen der Weimarer Zeit und der nationalsozialistischen Herrschaft. Das Gericht hat 1952 eine eigene Statusdenkschrift verabschiedet und sich selbst als Verfassungsorgan deklariert. Es folgte eine Reihe von Schlüsselverfahren, darunter das Lüth-Urteil und das Urteil zum KPD-Verbot. Politisch ganz wichtig war das Fernsehurteil von 1961.

Das Parlament: Warum gerade dieses Urteil?

Voßkuhle: Damit stellte sich das Gericht gegen Bundeskanzler Adenauer, der ein Bundesfernsehen etablieren wollte, weil ihm die Berichterstattung in der ARD zu kritisch war. Das Gericht stellte fest, dass dem Bund dafür die Kompetenz fehlte. Adenauer erklärte daraufhin im Bundestag, das Kabinett halte das Urteil für falsch. Der damalige Gerichtspräsident Gebhard Müller, eigentlich ein Parteifreund Adenauers, reagierte ganz kühl und stellte in einer offiziellen Erklärung fest, kein Verfassungsorgan sei nach der grundgesetzlichen Ordnung befugt zu beschließen oder amtlich zu verlautbaren, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts entspreche nicht dem Recht. Adenauer akzeptierte das Urteil. Damit zeigte sich, dass das Gericht unabhängig und selbstbewusst agierte und in der Lage war, gute, konfliktbeendende Entscheidungen zu treffen.

Das Parlament: Im Zweiten Senat saßen während Ihrer Amtszeit Menschen mit sehr unterschiedlichen Hintergründen: Staatsrechtslehrer, langjährige Bundesrichter und Peter Müller, ein ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes. Wie prägt eine solche Zusammensetzung die Beratung?

Voßkuhle: Ich glaube, die Überzeugungskraft der Entscheidungen hat sehr viel mit dieser besonderen personellen Konstellation zu tun. Die Bundesrichter waren zuvor in anderen Bereichen tätig, nicht im originären Verfassungsrecht. Auch die Staatsrechtslehrer, der frühere Politiker und der Anwalt mussten sich in die Arbeit am Gericht erst einfinden. Jeder ist dort zunächst neu, keiner bringt einen fertigen Instrumentenkasten mit. Man muss sehr genau kommunizieren, sehr genau zuhören und Demut mitbringen, weil die Menschen ganz unterschiedliche Begabungen und Erfahrungen haben. Das ist, glaube ich, der Grund für die sehr intensive, deliberative Beratungskultur, die es in dieser Form an wohl keinem Verfassungsgericht der Welt gibt. Das Gericht nimmt sich für die großen Verfahren viel Zeit. Hinzu kommt: Der soziale Druck am Bundesverfassungsgericht ist sehr hoch.

Das Parlament: Was meinen Sie mit sozialem Druck?

Voßkuhle: Sie vergessen sehr schnell, wer sie dorthin gebracht hat und was vielleicht irgendjemand von ihnen erwartet, weil sie auf die Kolleginnen und Kollegen fixiert sind. Sie wollen von ihnen anerkannt werden. Dafür müssen sie juristisch auf hohem Niveau argumentieren, dürfen nicht politisch agieren, müssen gut vorbereitet sein und sollten sich nicht persönlich in den Vordergrund spielen. Egal, woher sie kommen, sie sind nur einer von acht. Deshalb verändern sich die meisten Menschen auch etwas, wenn sie am Gericht sind, und werden in die Rolle der Verfassungsrichterin oder des Verfassungsrichters überführt. Dieser Prozess dauert häufig nur wenige Wochen, und man fühlt sich anders als zuvor.

Das Parlament: Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Auswahl liegt ein über Jahrzehnte gewachsenes System informeller parteipolitischer Vorschlagskontingente zugrunde. Funktioniert das unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen noch?

Voßkuhle: Angesichts des vielschichtigen Parteienspektrums und der insbesondere durch die sozialen Medien beförderten Polarisierung erwarte ich, dass das alte System, in dem das konservative Lager die eine Hälfte der Richterinnen und Richter bestimmt und das eher liberale Lager die andere Hälfte, so nicht mehr funktioniert. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat oder im Bundestag lässt sich nicht mehr so leicht organisieren. Die Politik muss hier neue Wege finden. Der Fall Brosius-Gersdorf vermittelt einen Eindruck, was uns erwartet.

Das Parlament: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn und Polen haben Bundestag und Bundesrat 2024 zentrale Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert. Ist das Gericht damit ausreichend gegen politische Blockaden und gezielte Angriffe geschützt?

Voßkuhle: Grundsätzlich ist das Gericht jetzt besser geschützt als vorher. Insbesondere der Ersatzwahlmechanismus ist eine kluge Idee, um eine mögliche Blockade bei der Richterwahl zu vermeiden. Es ist aber nicht vollständig geschützt. Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes können auch ohne Zustimmung des Bundesrates gemacht werden. Man kann mit kleinen Änderungen des Verfahrensablaufs das Gericht treffen und es faktisch entmachten. In Polen hat man etwa eine Regelung eingeführt, dass Verfahren nur in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden dürfen. Dann kann das Gericht zu aktuellen Rechtsfragen nicht Stellung nehmen, weil es noch ältere Verfahren abarbeiten muss. Eine andere Regelung, die schon einmal von der AfD vorgeschlagen worden ist, wäre eine Begründungspflicht für ablehnende Kammerentscheidungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren. Wenn die alle schriftlich begründet werden müssten, würde das die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nachhaltig beeinträchtigen. Da sind noch ein paar offene Stellen.

Das Parlament: Das Gericht genießt weiterhin großes Vertrauen, während andere politische Institutionen in einer Vertrauenskrise stecken. Was kann es selbst tun, um dieses Vertrauen zu bewahren?

Voßkuhle: Etwas scheint mir in der heutigen Zeit ganz wichtig zu sein: die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Man muss erklären, was man als Gericht macht, wie man arbeitet, wo die Probleme sind, damit die Menschen sich selbst ein Bild machen können. Das ist aber keine Garantie dafür, dass das Gericht weiterhin von allen Seiten Vertrauen genießt. Bei einem Parteiverbotsverfahren würden diejenigen, die unterliegen, dem Gericht wahrscheinlich vorwerfen, es hätte politisch entschieden, egal wie es entscheiden würde.

Das Parlament: Sie haben als Vorsitzender des Zweiten Senats das zweite NPD-Verbotsverfahren geführt. Was hat es Sie über das Instrument des Parteiverbots gelehrt?

Voßkuhle: Das sind außerordentlich komplexe Verfahren. Das Gericht ist hier in einer besonderen Situation: Es ist selbst Tatsacheninstanz und muss den gesamten Sachverhalt feststellen. Was haben die einzelnen Mitglieder der Partei und der Parteivorstand getan, und reicht das aus, um ein Verbot auszusprechen? Das führt auch dazu, dass das Gericht darauf angewiesen ist, dass die Antragsteller den Sachverhalt sehr gut aufbereiten. Ich glaube, es hat sich gelohnt, dass wir uns damals die gesamte Dogmatik noch einmal angeschaut und einen neuen, modifizierten Maßstab entwickelt haben, mit dem man jetzt gut arbeiten kann. Meine Erwartung wäre, dass man jetzt schneller zu einer Entscheidung kommt als damals im NPD-Verfahren.

Das Parlament: Über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD wird wieder diskutiert. Zugleich gelten für ein Parteiverbot hohe rechtliche Hürden. Haben Sie den Eindruck, dass die politischen Akteure diese Anforderungen realistisch einschätzen?

Voßkuhle: Ja, ich glaube, man gibt sich da keinen Illusionen hin. Darüber ist viel nachgedacht worden, und es wurden viele Gespräche geführt, auch mit ehemaligen Richterinnen und Richtern, um diese Dinge einzuschätzen. Ich glaube, es gibt eine sehr realistische Vorstellung davon, was die Herausforderungen eines solchen Verfahrens sind. Deshalb tut man sich auch so schwer, eine Entscheidung darüber zu treffen.

Das Parlament: Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz betont, dass auch eine künftige Landesregierung an das Grundgesetz und die Bundestreue gebunden ist. In der Debatte fällt inzwischen sogar das Stichwort Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Könnte sich das Bundesverfassungsgericht künftig häufiger mit solchen langen ungenutzten Vorschriften beschäftigen müssen?

Voßkuhle: Es ist tatsächlich möglich, dass unter veränderten Bedingungen Normen zum Einsatz kommen, die bisher in der Praxis keine Rolle gespielt haben. Artikel 37 ist eine solche Vorschrift; der Bundeszwang ist noch nie angewandt worden. Natürlich wäre das umstritten, und solche Fragen würden an das Bundesverfassungsgericht herangetragen. So könnte es auch mit anderen Artikeln sein, wenn es Konflikte zwischen Landesregierungen und der Bundesregierung oder zwischen Ländern gibt. Die AfD wird sich etwas einfallen lassen, um auf sich aufmerksam zu machen. Das wird dann auch zu neuen Gegenstrategien führen.

Das Parlament: Wenn das Bundesverfassungsgericht in 25 Jahren seinen 100. Geburtstag feiert: Woran würde man erkennen, dass es seine Rolle weiterhin gut erfüllt hat?

Voßkuhle: Der entscheidende Maßstab ist das Vertrauen in der Bevölkerung. Wenn die Bürgerinnen und Bürger ihrem Gericht nicht mehr vertrauen, dann hat das Gericht seine Aufgabe nicht gut gemacht. Die Qualität und die Schnelligkeit der Entscheidungen sind Faktoren, die auf dieses Vertrauen Einfluss haben. Das Vertrauen ist das Kapital des Gerichts, das schützt auch das Gericht. Es kann nur agieren, und seine Entscheidungen werden nur umgesetzt, wenn es dieses Kapital nicht verspielt.

Mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sprach Sören Christian Reimer.