7. Oktober 2026 Presse

Wochenzeitung „Das Parlament“: SPD-Finanzexpertin Heiligenstadt sieht keinen Spielraum für höhere Steuerentlastungen

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 10. Oktober 2026)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –

Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, hat die geplante Einkommensteuerreform der Bundesregierung verteidigt. Im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ äußerte sie sich zu dem Vorwurf, mit der Reform werde die kalte Progression nicht ausgeglichen. Heiligenstadt sagte: „Mit Blick auf die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume legt der Gesetzentwurf den Fokus ganz bewusst auf die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie Familien. Also dort, wo es am meisten bewirkt.“ Eine Familie mit zwei Kindern habe demnach 600 Euro mehr im Jahr zur Verfügung. Für mehr sei momentan der Haushaltsspielraum nicht da. „Wir gucken, dass wir mit dem Entlastungsvolumen, das wir verantwortungsvoll und solide ermöglichen können, möglichst zielgenau diejenigen treffen, die wirklich wenig Geld in der Tasche haben.“ Die Reform werde die große Mehrheit der Steuerpflichtigen erreichen, „also die Menschen mit einem Einkommen unter 70.000 Euro“.

Die SPD-Politikerin, die Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages ist, zeigte sich davon überzeugt, dass die geplanten Entlastungen „zur wirtschaftlichen Stabilisierung beitragen, indem wir die Kaufkraft der Menschen erhöhen und damit die Binnennachfrage stärken“. Es sei wissenschaftlich belegt, dass steuerliche Entlastungen gerade bei Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen oft direkt in den Konsum fließen. Frauke Heiligenstadt: „Menschen mit höherem Einkommen oder auch hohem Vermögen legen Entlastungen eher auf die hohe Kante. Entlastungen, die wir gezielt bei kleinen und mittleren Einkommen vornehmen wollen, können also tatsächlich der Wirtschaft zugutekommen.“

Das Interview im Wortlaut: 

Das Parlament: Ihre Kollegen im Haushaltsausschuss brüten gerade über einem Etat für 2027 mit einer Staatsverschuldung in Rekordhöhe. Gleichzeitig legt die Regierung eine Einkommensteuerreform vor, die viele Steuerpflichtige finanziell entlasten soll. Wie passt das zusammen?

Frauke Heiligenstadt: Erst einmal muss man sagen: Nicht nur die Höhe der Schulden ist relevant, sondern wofür sie investiert werden und wie hoch die Schuldenquote ist. Und bei dieser steht die Bundesrepublik Deutschland verglichen mit anderen G7-Ländern mit Abstand am besten da. Warum wollen wir aber im Rahmen der Einkommensteuer für Entlastungen sorgen? Im Moment zieht der Export wieder spürbar an, bei der Binnennachfrage liegt aber noch einiges an Potenzial. Deshalb können wir auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung beitragen, indem wir die Kaufkraft der Menschen erhöhen und damit die Binnennachfrage stärken. 

Das Parlament: Dass Steuersenkungen zu Wirtschaftswachstum und damit letztlich zu Mehreinnahmen des Staates führen, ist durchaus umstritten, gerade auch in Ihrer Partei. Was macht Sie hier zuversichtlich?

Heiligenstadt: Es ist wissenschaftlich belegt, dass steuerliche Entlastungen oder Kindergelderhöhungen gerade bei Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen oft direkt in den Konsum fließen. Menschen mit höherem Einkommen oder auch hohem Vermögen legen Entlastungen eher auf die hohe Kante. Entlastungen, die wir gezielt bei kleinen und mittleren Einkommen vornehmen wollen, können also tatsächlich der Wirtschaft zugutekommen. 

Das Parlament: Mit der Steuerreform soll die Bevölkerung im nächsten Jahr um rund 4,5 Milliarden Euro entlastet werden. Reicht das denn aus, um einen wirksamen Schub bei der Nachfrage auszulösen?

Heiligenstadt: Insgesamt ergibt sich sogar ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro über die nächsten zwei Jahre. Und die Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen erreichen – also die Menschen mit einem Einkommen unter 70.000 Euro.

Das Parlament: Die Anpassung der Steuertarife hat wie schon in den letzten Jahren auch das Ziel, die kalte Progression auszugleichen, also den Effekt, dass gestiegene Einkommen viele Steuerpflichtige in höhere Tarife bringen und sie am Ende wegen der Inflation über weniger Kaufkraft verfügen. Nun zeigen aber Modellrechnungen, dass mit dieser Reform die kalte Progression keineswegs ausgeglichen wird. Muss da der Bundestag noch nachbessern?

Heiligenstadt: Wir haben im Moment durch die hohen Energiepreissteigerungen, insbesondere beim Sprit, schon ein größeres Inflationsproblem. Mit Blick auf die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume legt der Gesetzentwurf den Fokus ganz bewusst auf die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie Familien. Also dort, wo es am meisten bewirkt. Eine Familie mit zwei Kindern hat demnach 600 Euro mehr im Jahr zur Verfügung. Für mehr ist momentan einfach der Haushaltsspielraum nicht da. Wir gucken, dass wir mit dem Entlastungsvolumen, das wir verantwortungsvoll und solide ermöglichen können, möglichst zielgenau diejenigen treffen, die wirklich wenig Geld in der Tasche haben. 

Das Parlament: Als Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet und erhöht werden. Dagegen laufen nun Wirtschaftsverbände Sturm. Ihr Argument: Die Reichensteuer betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Personengesellschaften und damit viele kleine und mittlere Betriebe. Damit würde dem Ziel, das Wachstum anzukurbeln, ein Bärendienst erwiesen. Was antworten Sie denen?

Heiligenstadt: Der Reichensteuersatz mit 45 Prozent soll zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro im Jahr gelten. Die Reichensteuer fällt nur dann an, wenn auch die steuerpflichtigen Gewinne eines Betriebes entsprechend hoch sind. Wer im Jahr mehrere hunderttausend Euro Einkommen erzielt, kann nicht als typischer Mittelständler gelten. Der Friseurbetrieb mit vielleicht zwei oder drei Beschäftigten macht bei Weitem nicht so hohe Gewinne. 

Das Parlament: Während mit der Reform kleine und mittlere Einkommen weniger besteuert werden sollen, soll bei geringfügigen Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs, der einheitliche Pauschsteuersatz von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. Was wird mit dieser Maßnahme bezweckt?

Heiligenstadt: Bezahlt wird diese Steuer von den Arbeitgebern, nicht von den Minijobbern. Damit können auch Fehlanreize abgebaut werden, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. Der Minijob ist eben auch ein Armutsrisiko für das Alter, und das trifft leider überwiegend Frauen. Deswegen ist das eine Maßnahme, die sowohl zur Gegenfinanzierung von Entlastungen beitragen kann als auch ein bisschen die Lenkungswirkung hat, dass nicht so massiv in Minijobs ausgewichen wird. Für Arbeitgeber erhöht sich die pauschale Steuer bei monatlich 603 Euro Verdienst für Minijobber von zwölf auf 30 Euro. Das ist ein Betrag, der in meinen Augen durchaus noch für Arbeitgeber leistbar ist.

Das Parlament: Als vor vielen Jahren eingeführt wurde, dass Handwerkerleistungen in Privathaushalten teilweise steuerlich absetzbar sind, wurde das auch mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit begründet. Jetzt soll diese Absetzbarkeit von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro reduziert werden. Fürchten Sie nicht, dass das der Schwarzarbeit wieder Auftrieb gibt?

Heiligenstadt: Leider führt diese Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu keiner signifikanten positiven Entwicklung am Schwarzmarkt. Das ist eindeutig belegt in mehreren Evaluationen. Trotzdem lassen sich auch künftig 15 Prozent der Handwerkerleistungen absetzen. Die Schwarzarbeit bekämpft man leider, das zeigen die Berichte, nicht mit Steuersenkungen durch die Absetzbarkeit von Rechnungen, sondern besser mit anderen Maßnahmen. Wir haben im letzten Jahr das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf den Weg gebracht, in dem ganz viele Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit enthalten sind. Und wir arbeiten jetzt gerade am Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Da gehen wir noch einmal gezielt gegen den Steuerbetrug bei der Schwarzarbeit vor. 

Das Parlament: Die Koalitionsparteien sind wegen der jüngsten Landtagswahlen und der Umfrageergebnisse unter starkem Druck. Glauben Sie, dass Sie trotz dieses Drucks im Finanzausschuss zu einem guten Ergebnis bei der Steuerreform kommen?

Heiligenstadt: Bisher arbeiten wir, die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der Union und der SPD, sehr vertrauensvoll zusammen. Sie werden nicht mitbekommen haben, dass wir uns großartig gestritten haben, weil es nicht öffentlich gemacht wurde. Wir haben über 21 Gesetze allein im ersten Jahr gemeinsam verabschiedet. Darüber wird aber leider nicht so oft gesprochen, sondern eben meist nur dann, wenn sich öffentlich laut gestritten wird. Vielleicht müssen wir über die Maßnahmen, die wir wirklich gut gemeinsam entscheiden, auch häufiger reden. Jedenfalls bin ich sehr zuversichtlich, dass es uns auch gelingen wird, jetzt mit der Einkommensteuerreform ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. 

Das Interview führte Peter Stützle.

Frauke Heiligenstadt ist seit 2021 Mitglied des Bundestages. Sie ist Obfrau im Finanzausschuss und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.