• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Service
  3. Parlamentsbegriffe A – Z
  4. Mehrheit, qualifizierte: Zweidrittel­mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages
zurück zu: Parlamentsbegriffe A – Z ()
Service

Mehrheit, qualifizierte: Zweidrittel­mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages ist als qualifizierte Mehrheit beispielsweise für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz(Interner Link) ändern. (Mehrheit/qualifizierte Mehrheit: Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen(Interner Link))

Weitere Informationen

  • Parlamentsbegriffe A – Z (Interner Link)
  1. Startseite
  2. Service
  3. Parlamentsbegriffe A – Z
  4. Mehrheit, qualifizierte: Zweidrittel­mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages
zurück zu: Parlamentsbegriffe A – Z ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/services/glossar/mehrheit-zweidrittelmehrheit-mdb-869662

Stand: 20.09.2026