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Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein politisches Verhandlungsgremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat(Interner Link) fungiert und nur tätig wird, wenn er vom Bundesrat, Bundestag oder der Bundesregierung(Interner Link) angerufen wird. Seine Aufgabe ist es, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundesrats und des Bundestages.