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Wahlleiter

Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen(Interner Link) vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane(Interner Link). Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl(Interner Link) sicher. Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und in der Regel in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden. Für die Wahlbezirke(Interner Link) werden Wahlvorsteher berufen.