Experten befürworten effektivere Nutzung von Registerdaten
Berlin: (hib/PK) Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Nach Einschätzung von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Datenschutz mangelhaft. Bestehende Defizite würden verstärkt. Der Jurist sieht in der Vorlage zahlreiche Mängel, die behoben werden müssten. So gingen die erlaubten Zwecke der Datennutzung weit über die Forschung hinaus und erstreckten sich auf operative Zwecke mit einem hohen Missbrauchsrisiko, ohne dass hinreichende Sicherungsvorkehrungen vorgesehen seien.
Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Diese sollten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und benannt werden. Für die mehr als vier Millionen Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland seien Register von herausragender Bedeutung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur. Das reiche jedoch nicht aus, um die Qualität und Nutzbarkeit der in den Medizinregistern erhobenen Daten zu verbessern. Nötig sei eine bessere Datenqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse bereits beim Aufsetzen eines Medizinregisters die mit den Daten zu beantwortende Versorgungs- oder Forschungsfrage einbezogen werden.
Eine Sprecherin der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sagte in der Anhörung, die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung sei zu begrüßen. Allerdings gebe es kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren. Hier seien mehr Anreize nötig, damit mehr Register das Verfahren durchlaufen. Sie forderte eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds.
Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom sollte die Qualifizierung praxistauglicher gestaltet werden. Statt auf aufwendige Einzelfallprüfungen zu setzen, sollte das Qualifizierungsverfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Der Entwurf setze auf individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Ein solches Modell sei jedoch kaum skalierbar, führe absehbar zu erheblichen Rückstaus und verzögere damit Forschungsprozesse und Innovationen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft. Kritisch seien jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Dies betreffe insbesondere Regelungen, die faktisch zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Medizinregister führen könnten.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, die angestrebte Transparenz sei nur zu erreichen, wenn die vorhandenen Register vollständig erfasst würden. Eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber sei aber nicht vorgesehen. Zudem sollten zur Qualifizierung eines Registers die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und ein angemessenes Datenschutzniveau überprüft werden.