08.07.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 560/2026

Keine Bundesmittel zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse

Berlin: (hib/SAS) Für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse stehen laut einer Antwort der Bundesregierung (21/6821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6441(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) keine Bundesmittel zur Verfügung.

Die Zuständigkeit für das Management der invasiven Hornissenart, etwa in Form der Entfernung von Nestern, liege gemäß Bundesnaturschutzgesetz bei den Naturschutzbehörden der Länder, schreibt die Bundesregierung. Diese Behörden seien insgesamt für das Management invasiver Arten verantwortlich.

Die Entscheidung, die Asiatische Hornisse in Deutschland als „weit verbreitet“ einzustufen, sei im März gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Länder auf Grundlage von Daten zu ihrem Vorkommen in den Jahren 2023 und 2024 getroffen worden, so die Bundesregierung. In der Antwort heißt es, die Daten hätten eine deutliche Zunahme der Hornisse in Deutschland innerhalb eines Jahres gezeigt. Da sich die Verbreitung in so kurzer Zeit erhöht habe, sei die Entscheidung zur Neueinstufung erfolgt.

Die AfD hatte sich in der Anfrage nach dem Stand des Managements der invasiven Hornissenart erkundigt.