Grünen-Antrag zu digitalen Ermittlungsbefugnissen vorgelegt
Berlin: (hib/STO) „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Mittwochabend zusammen mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung und „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht. Darin wendet sich die Fraktion gegen eine „pauschale Ausweitung von digitalen Ermittlungsbefugnissen“ und warnt vor „erheblichen neuen Risiken für den Schutz von Bürgerrechten“ durch die fortschreitende Digitalisierung staatlicher Ermittlungsbefugnisse.
Die Bundesregierung habe mit ihren Gesetzentwürfen am 29. April 2026 Vorschläge vorgelegt, „um den Polizeibehörden zum Zweck der Strafverfolgung und den Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr den biometrischen Abgleich im Internet, die automatisierte Datenanalyse und das Training von KI-Modellen auch mit personenbezogenen Daten zu ermöglichen“, führt die Fraktion aus. Die Entwürfe der Bundesregierung verzichteten jedoch auf notwendige verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, seien „nicht hinreichend durchdacht, nicht bestimmt genug und unausgewogen“.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse sowie für den biometrischen Abgleich im Internet erst vorzulegen, nachdem in einem bestimmten Verfahren sichergestellt worden ist, dass diese Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen wahrgenommen werden. Bei diesem Verfahren sollen der Vorlage zufolge unter Beteiligung von Polizeibehörden, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie von „Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit entwickelt und getestet werden“.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die „Verwendung von KI-basierter biometrischer Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen (intelligente Videoüberwachung) in Echtzeit und retrograd“ ausschließen und das Training von Künstlicher Intelligenz mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten unterlassen. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem auf, die Befugnis zum biometrischen Abgleich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Zweck der Identitätsfeststellung grundsätzlich zu streichen.