08.07.2026 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 565/2026

Bau der Reservekraftwerke kann beginnen

Berlin: (hib/NKI) Die Ausschreibungen und der Bau von Reservekraftwerken können begonnen werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch den Entwurf der Bundesregierung für ein Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung beschlossen. Für das Vorhaben stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen.

Die Reservekraftwerke sollen im Zuge des geplanten schrittweisen Kohleausstiegs die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleisten und künftig als Backup einspringen, um in „Dunkelflauten“ die geringe Erzeugung aus Solar- und Windenergie auszugleichen. Das StromVKG sieht dazu verschiedene Ausschreibungen vor, „die gesamthaft den notwendigen Bedarf an gesicherter Leistung für das Zieljahr 2031 beschaffen“. Die ersten Ausschreibungen sollen noch 2026 erfolgen, am 8. September und am 29. Dezember.

Konkret sollen jeweils 4,5 Gigawatt, also insgesamt neun Gigawatt, ausgeschrieben werden, was etwa 20 Kraftwerken entspricht. Für Mai 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen, an dieser Ausschreibung sollen sich auch Betreiber von Batteriespeichern beteiligen können. Die Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren „verfügbar gehalten werden“. Für neun Gigawatt der Ausschreibungsmenge sei vorgesehen, dass die Anlagen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen könnten. Die neuen Kraftwerke müssten zwingend „Wasserstoff-ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden.

Nachgebessert wurde der Entwurf in zentralen Bereichen. So sollen die Kraftwerkstandorte nun zu einem Drittel im Norden und zu zwei Dritteln im Süden errichtet werden. Diese Änderung hatten vor allem die Bundesländer gefordert, speziell die ostdeutschen Regierungschefs sahen ihre Regionen benachteiligt.

Den Kraftwerksbetreibern kam man mit der Anhebung der Gebotsobergrenzen entgegen. Anstatt, wie ursprünglich geplant, 173.000 Euro pro Megawatt sollen nun bis zu 244.000 Euro gezahlt werden. Das ist die Vergütung, die die Betreiber bei den Ausschreibungen für das Bereitstellen der Kraftwerke verlangen dürfen.

Für Anbieter, die sich vor allem an den Ausschreibungen für Batteriespeicher beteiligen wollen, sind die Hürden gesenkt worden. Anstatt mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom bereitzustellen und nach einer Unterbrechung von höchstens einer Stunde erneut zehn Stunden zu liefern, ist jetzt eine Unterbrechung von drei Stunden zulässig, danach müssen die Anlagen nur bis zu 80 Prozent aufgeladen sein.

Vonseiten der CDU/CSU Fraktion kam großes Lob für den Entwurf. Mit dem Gesetz werde Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit hergestellt. Zwei Ausschreibungen könnten noch in diesem Jahr erfolgen, so dass mit dem Bau der Anlagen bereits 2027 begonnen werden könne.

Der Vertreter der SPD-Fraktion hob hervor, dass mit dem Vorhaben Industriearbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Die Industrie brauche Sicherheit bei der Stromversorgung, und das werde nun nicht nur im Süden erreicht, sondern auch im Norden und im Osten des Landes.

Die AfD-Fraktion sieht das Vorhaben kritisch und bemängelte, dass vor allem Gaskraftwerke gebaut würden, die Verstromung von Gas sei die teuerste Art der Stromgewinnung. Die Kosten würden vor allem die Verbraucher tragen müssen.

Der Vertreter der Fraktion Die Linke sieht in dem Gesetz eine Fokussierung auf fossile Brennstoffe, der Umstieg auf grünen Wasserstoff werde zu einem viel zu späten Zeitpunkt gefordert. Die Auswirkungen der Anhebung der Gebotsobergrenzen würden für die Verbraucher die Energiepreise weiter erhöhen.

Die Parlamentarier der Grünen sehen die anfangs geforderte Akteursvielfalt nicht gegeben, auch sei das Gesetz nicht technologieoffen formuliert, das Gegenteil sei der Fall. Die Bundesregierung habe sich offenbar für eine Erweiterung der Gasinfrastruktur entschieden.