08.07.2026 Tourismus — Ausschuss — hib 566/2026

Grünen-Antrag für verbindliche Schlichtung abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Stärkung des Verbraucherschutzes für Reisende ist am Mittwoch im Ausschuss für Tourismus abgelehnt worden. Die Fraktion wollte Reiseveranstalter dazu verpflichten, Reisenden im Streitfall eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. In der von der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU) geleiteten Sitzung lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion den Antrag ab. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dafür.

In der Aussprache des Ausschusses erklärte die CDU/CSU-Fraktion, Schlichtungsstellen seien grundsätzlich ein gutes Instrument im Reiserecht. Bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr seien 42.000 Anträge eingegangen. Die Einigungsquote betrage 88 Prozent. Es stelle sich aber die Frage, ob es nötig sei, ein bestimmtes Verhalten hin zur Schlichtungsstelle zu erzwingen. 13 Reiseveranstalter seien bereits Mitglieder der Schlichtungsstelle. Ein Zwang zum Schlichtungsverfahren bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtline sei nicht notwendig.

Genauso sah dies die AfD-Fraktion, die weitere staatliche Regulierung und Zwang ablehnte. Es werde höhere Verwaltungskosten gerade für kleinere Betriebe geben, wurde gewarnt. Man möchte bei der freiwilligen Lösung bleiben.

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass die Freiwilligkeit ein gutes Instrument sei. Man wolle Bürokratie abbauen und nicht aufbauen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Zahlen zeigten doch, welche Relevanz Schlichtungsstellen hätten. Viele Gerichtsverfahren könnten durch Schlichtungsverfahren vermieden werden. Nach den positiven Erfahrungen im Luftverkehr sollten auch Reiseveranstalter verpflichtet werden, Schlichtungsverfahren zu ermöglichen. Das entlaste Gerichte und verbessere auch die Kundenbindung. Auf Kritik der Fraktion stieß, dass die großen Reiseveranstalter bisher keine Schlichtungsverfahren anbieten würden.

Unterstützung fand die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Fraktion Die Linke. Es sei nicht zu erkennen, warum die Schlichtungsangebote nicht erweitert werden sollten. Mehr Verbraucherschutz sei immer eine gute Sache.

In ihrem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Rechtsgrundlage für Schlichtungsverfahren zu schaffen, die „analog zur Regelung im Luftverkehr (§§ 57 bis 57c LuftVG sowie dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr) ist und damit dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023“ folgt. Außerdem sollten Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden.