Anschlussversorgung von Pflegefällen nach Klinikaufenthalt
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht, um die Anschlussversorgung von Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Dazu gehöre beispielsweise die Stärkung der Kurzzeitpflege und die Einführung der Übergangspflege, heißt es in der Antwort (21/7125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6436(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sei die Einführung eines Überbrückungsbudgets vorgesehen sowie die Einführung der Pflegebegleitung. Zu den Aufgaben der Pflegebegleitung soll unter anderem die Umsetzung von Hilfen gehören, die beim Entlassmanagement nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus empfohlen wurden.