27.07.2026 Finanzen — Antwort — hib 607/2026

Keine Daten zur Anwendung der Zinsschranke

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zur Anwendung der Zinsschranke nach Paragraf 4h Einkommensteuergesetz und Paragraf 8a Körperschaftssteuergesetz bei Personengesellschaften vor. Die entsprechende Statistik habe keine entsprechende Kennzahl. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/7223(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, in der es auch um Umsetzungsmodalitäten der Regelung geht.