29.07.2026 Verteidigung — Antwort — hib 614/2026

Partisanenlager auf dem Übungsgelände der Litauenbrigade

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung setzt sich laut eigenem Bekunden für den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers aus dem Zweiten Weltkrieg im Wald von Rudninkai auf dem Übungsgelände der in Litauen stationierten Panzerbrigade 45 als Lern- und Erinnerungsort ein und „hält einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem historischen Ort für geboten“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7197(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6830(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Litauen betrachte das ehemalige Partisanenlager als Stätte historischer Ereignisse, die allerdings nicht den Status eines geschützten Kulturguts innehabe. Das Gebiet sei entsprechend gekennzeichnet.

Der Bereich des ehemaligen Partisanenlagers sei nicht Teil der Übungsanlagen und auch nicht von laufenden oder beabsichtigten Baumaßnahmen betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Die auf dem Truppenübungsplatz durchgeführten Manöver hätten keine Auswirkungen auf den Bereich. Die litauische Regierung sei darum gebeten worden, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Der Besuch des ehemaligen Partisanenlagers ist nach Auskunft der Bundesregierung grundsätzlich nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Kommando des Übungsgeländes möglich. Besucher müssten jedoch die allgemeinen Regelungen Litauens für den Besuch von Orten in militärischen Übungsgebieten beachten. Die Zuständigkeit für eine Zugangsregelung werde auch nach Beginn der Nutzung durch die Bundeswehr unverändert bei Litauen verbleiben.