Folgen eines EuGH-Urteils für das Gewerbesteuerrecht
Berlin: (hib/SCR) Die Folgen der europäischen Rechtsprechung für das deutsche Gewerbesteuerrecht interessieren die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (21/7409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) thematisieren die Abgeordneten konkret das Urteil in der Rechtssache C‑837/24 „Nova Iberomoldes“ vom 4. Juni 2026. Das Gericht habe demnach entschieden, „dass eine nationale Steuer auf die entgeltliche Übertragung von Grundstücken nicht auf einen Vorgang erstreckt werden darf, der unionsrechtlich als von der Richtlinie 2008/7/EG geschützte Kapitalaufbringungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme einzuordnen ist“. Unter anderem will sie erfahren, ob die Bundesregierung nach dem Urteil eine Prüfung der Vereinbarkeit des deutschen Grunderwerbsteuerrechts mit der Richtlinie 2008/7/EG aufgenommen hat, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sie bezogen auf einzelne Vorschriften gekommen ist.