Disziplinarverfahren aufgrund des Verlustes der Dienstwaffe
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in den vergangenen fünf Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei eingeleiteten Disziplinarverfahren aufgrund des Verlustes oder des Diebstahls einer Dienstwaffe beziehungsweise von Waffenteilen oder Munition ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7633(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7482(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gab es im genannten Zeitraum bei der Bundespolizei 30 solcher Disziplinarverfahren.
Davon wurden vier Verfahren eingestellt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. In einem Fall sei ein Verweis und in zwölf Fällen eine Geldbuße verhängt worden. Dreizehn Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.
Im BKA war es laut Bundesregierung im besagten Zeitraum „in drei Fällen erforderlich, ein Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Beamtinnen beziehungsweise Beamten einzuleiten“. In zwei Fällen sei als Disziplinarmaßnahme ein Verweis verhängt worden. In einem Fall sei das Verfahren unter Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt worden, „weil eine Disziplinarmaßnahme nicht angezeigt erschien“.