25.08.2026 Verkehr — Antwort — hib 661/2026

Lkw-Geschwindigkeitskontrollen laut Regierung Ländersache

Berlin: (hib/HAU) Geschwindigkeitskontrollen bei Lastkraftwagen (Lkw) und die damit einhergehenden Ahndungen obliegen laut Bundesregierung „den zuständigen Polizeien der Länder und sind nicht vom Kontrollauftrag des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) umfasst“. Das BALM verfüge auch nicht über Datensätze der Länder, in denen Kontrollen und Beanstandungen sowie Verstöße von Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgeschlüsselt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/7644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mangelnde Lkw-Kontrollen auf Bundesfernstraßen und Bundesstraßen und daraus resultierende Schäden an Umwelt, Infrastruktur und Risiken der Verkehrssicherheit“ (21/7473(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).