27.08.2026 Inneres — Antwort — hib 669/2026

BKA erhielt Fahndungshinweis erst nach Gewalttat von Stade

Berlin: (hib/SCR) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erst nach der Gewalttat von Stade am 29. Juni 2026 einen Hinweis türkischer Behörden auf eine nationale Fahndung nach dem Tatverdächtigen erhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt, wurde der Hinweis am 4. Juli 2026 auf dem Interpol-Weg übermittelt. Die nationale Fahndung habe wegen des Verdachts zweier Sexualdelikte bestanden. Bei der Tat in einer Jugendhilfeeinrichtung wurden sechs Menschen getötet. Der mutmaßliche Täter beging nach Darstellung der Behörden Suizid in einer Justizvollzugsanstalt.

Vor dem 29. Juni hätten dem BKA keine entsprechenden Informationen türkischer Behörden zu dem Tatverdächtigen vorgelegen. Der Bundesregierung liegen zudem keine Erkenntnisse dazu vor, ob andere Bundesbehörden zuvor Informationen aus der Türkei zu Strafverfahren, Haftsachverhalten oder Suchvermerken erhalten hatten oder ob sicherheitsrelevante Informationen innerhalb Deutschlands weitergegeben worden waren.