02.09.2026 Verkehr — Antwort — hib 679/2026

Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden derzeit gemeinsam mit den Projektpartnern Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim aus Richtung Bad Cannstatt auch für einen weitergehenden Betrachtungshorizont definiert und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7468(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Das Planrechtsverfahren zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt sei noch nicht eingeleitet worden, „da der Fokus zuletzt auf den Gesamtinbetriebnahmeterminplan von Stuttgart 21 mit den Bausteinen 1 und 2 des Digitalen Knotens Stuttgart mit dem künftigen Hauptbahnhof und den neu geordneten Zulaufstrecken gelegt wurde“, schreibt die Regierung unter Bezugnahme auf Angaben der DB AG. Die Abstimmungen mit dem Land Baden-Württemberg zu den Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt seien noch nicht abgeschlossen. „Eine zeitliche Perspektive kann derzeit nicht abgeschätzt werden“, heißt es in der Antwort.