02.09.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 680/2026

Alkoholische Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft

Berlin: (hib/AW) Für die Beschaffung alkoholischer Getränke für Flüge der Flugbereitschaft des Verteidigungsministerium gelten analog zur Beschaffung von Lebensmitteln die allgemein gültigen Vergabe- und Beschaffungsvorschriften. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7639(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7049(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Der Umgang mit alkoholischen Getränken auf Flügen der Flugbereitschaft bestimme sich nach den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt, spezifische interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften bestünden nicht. Die Aufwendungen für Mahlzeiten und Getränke seien durch die Anforderungsberechtigten und ihre Begleitungen gemäß der Richtlinien für den Einsatz der Flugbereitschaft zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs zu erstatten.

Keine Angaben macht die Bundesregierung zu den jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen von 2021 bis 2025. Eine Beantwortung der Frage könne „wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen“. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit stehe.