Regionalnachweisregister soll abgewickelt werden
Berlin: (hib/NKI) Der Betrieb des Regionalnachweisregisters soll eingestellt werden. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung infolge der Abwicklung des Regionalnachweisregisters sowie zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt (21/7819(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor.
Der Nachweis einer regionalen Eigenschaft von geförderten Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei nach dem Bericht des Umweltbundesamtes nie im Markt angekommen und habe das Ziel der Akzeptanzschaffung für den Zubau von Erneuerbaren-Energien-A-Anlagen verfehlt, heißt es in der Verordnung.
In der Erneuerbare-Energien-Verordnung sei unter anderem geregelt, dass das Umweltbundesamt das Regionalnachweisregister betreibe. In diesem Register werden Regionalnachweise dokumentiert, mit denen die regionale Herkunft des verbrauchten Stroms gegenüber einem Letztverbraucher bestätigt werden kann. „Allerdings hat sich das Regionalnachweisregister in der Praxis als wenig genutztes Instrument erwiesen“, heißt es in dem Papier. Der administrative Aufwand für die Registerführung sowie die damit verbundenen Meldepflichten für Anlagenbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Stärkung der Akzeptanz erneuerbarer Energien vor Ort.
„Die Verordnung ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar“, so die Bundesregierung. Es bestehe keine europarechtliche Pflicht, Regionalnachweise auszustellen. Erforderlich sei lediglich die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese würden weiterhin ausgestellt, und das Herkunftsnachweisregister werde weiter betrieben.
Für die Änderung ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich.