Privilegierung von Elektrofahrzeugen soll verlängert werden
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfes „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen - insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge - auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern.
Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprünglichen Gesetzes, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Ziel des Elektromobilitätsgesetzes sei es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen werde die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. Geplant ist, die pauschale Befristung bis 31. Dezember 2026 nach Paragraf 8 Absatz 2 EmoG aufzuheben. Sie solle sich nach dem neu gefassten Paragraf 5 EmoG nur noch auf die Privilegien des Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 EmoG beziehen, die bis zum 31.Dezember 2035 verlängert werden. „Damit wird der Rechtsrahmen verstetigt, wodurch Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen, aber auch private Akteure gesichert wird“, heißt es in der Vorlage.
Darüber hinaus beuge die Novelle einer Regelungslücke im Bereich Kennzeichnung und Bevorrechtigungen vor und ermögliche es, „die identifizierten Weiterentwicklungsbedarfe der Evaluierungen aus den Jahren 2018, 2021 und 2025 zu integrieren“. Gerade mit Blick auf Busse und Nutzfahrzeuge bestehe ein großer Anpassungsbedarf, heißt es. Die einheitliche Festlegung von Regelungen zu Themen wie Kennzeichnung und Bevorrechtigung schaffe verlässliche Rahmenbedingungen, „die die Elektrifizierung dieser Fahrzeugklassen fördern und den Markthochlauf beschleunigen“. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele geleistet, schreibt die Regierung.
Des Weiteren sei auf die Verbesserung der Praktikabilität für Kommunen abgezielt worden - beispielsweise beim Laden und Parken. Über die Ergänzung der Bevorrechtigungen um das kostenfreie Anwohnerparken würden der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert und mögliche zusätzliche Anreize geschaffen.