10.09.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 702/2026

Kein Stopp der Projektförderung von Correctiv geplant

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant nicht, die Projektförderung des Medienunternehmens Correctiv einzustellen. Das geht aus ihrer Antwort (21/7811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7448(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Fraktion hatte dies mit Blick auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 zur Berichterstattung von Correctiv zum sogenannten Potsdamer Treffen erfragt.

Projektförderungen seien regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger abgegrenzt, schreibt die Bundesregierung. „Das Urteil steht schon daher in keinem direkten Zusammenhang zur Projektförderung“, heißt es weiter. Eine institutionelle Förderung von Correctiv finde nicht statt.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass gewährte Projektförderungen nicht für die „Vorbereitung, Erstellung oder Verbreitung journalistischer Inhalte oder einzelner Medien“ verwendet werden dürften. Eine Förderung der redaktionellen Arbeit finde nicht statt. Die Bundesregierung verfüge über keine Kenntnisse hinsichtlich einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der für eine Zuwendung bewilligten Mittel.