16.09.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 713/2026

Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf im Rahmen der Altersfreigabe im Jugendschutzgesetz, da die Vorschriften jeweils einen anhand der Risiken der jeweiligen Verbreitungswege differenzierten und angemessenen Kinder- und Jugendschutz vorsehen. Das betont sie in einer Antwort (21/7946(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Die Regierung führt weiter aus, dass keine abweichenden Prüfergebnisse im Kino- und Heimkinobereich für den Film „Citizen Vigilante“ vorlägen. Nicht die inhaltliche Bewertung divergiere, sondern die gesetzliche Rechtsfolge, die sich an das jeweilige Prüfergebnis im Hinblick auf die Freigabe und Kennzeichnung eines Films anschließt. „Filme können für die Kinovorführung freigegeben und gekennzeichnet werden, auch wenn sie einfach jugendgefährdend sein können. Die Freigabe und Kennzeichnung des Films für die Bildträger oder Home-Entertainment-Auswertung muss in diesen Fällen jedoch unterbleiben. Die Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass eine einfache Jugendgefährdung für den Film 'Citizen Vigilante' nicht auszuschließen sei“, heißt es in der Antwort.